
Brief an das Bundesumweltamt
von Dipl.-Ing. Peter Kuhlow, Elektrowärme, Parchim
Glühlampe pro und kontra
Die euphorische Kampagne gegen die Glühlampe soll den Weg frei machen für die „Energiesparlampe“. Dabei wird von einer Betrachtungsweise ausgegangen, die beim Verbraucher Unsicherheit schafft und Panikkäufe auslöst.
Viele kritische Stimmen äußern Bedenken gegen diese Art der Kampagne (u. a. EU-Regeln vom 1.9.2009, 1.9.2010). In der SVZ vom Freitag, 8. August 2010, Seite 8, ist zu den Angaben des Umweltbundesamtes zu lesen:
„Nach den Beispielrechnungen wandeln die Energiesparlampen etwa 25 % der Energie in Licht um. Das Einsparvolumen beim Strom (gemeint ist die Energie) wird auf rund drei Viertel geschätzt (!!!). Damit sinken die Stromkosten (gemeint sind die Energiekosten) bei 10000 Betriebsstunden zwischen 49 und 177 Euro, wenn eine alte(?) Glühlampe gegen eine gleich helle hochwertige Energiesparlampe ausgetauscht wird. Beim Austausch aller Lampen würde sich der jährliche Ausstoß von Kohlendioxid um rund vier Millionen Tonnen verringern.“
Ein Beispiel mit überarbeiteten, realen Werten soll dem Umweltbundesamt zeigen, dass eine von Realitäten losgelöste Betrachtungsweise den globalen Energie- und Umweltproblemen sowie der Lichtqualität wenig nützlich ist.
Tabelle 1: Wohnzimmer, Heizung Thermostat-Regelung, Leuchte mit 3 Lampen etwa gleicher Lichtleistung (60-W-Glühlampe und 15-W-KLL)
| Variante | A | B | ||
| Dim. | Anzahl | Glühlampe | Energiesparlampe | |
| Leistung | W | 3 | 180 | 45 |
| Lichtleistung | W | 3 | 9 | 9,45 |
| Differenz (Wärme, Verluste) | W | 171 | 35,55 | |
| Lampenwirkungsgrad in % | 5 | 21 | ||
Energieverbrauch kWh/a: |
||||
| 1.Heizzeit 273 Tage | ||||
| 4 Benutzungsstunden | Std. | 1092 | 196,6 | 49,1 |
| nutzbare Heizenergie | 186,7 | 38,8 | ||
| Einsparung bei μ = 0,86 | 217,1 | 45,1 | ||
| 2.übrige Zeit 91 Tage | ||||
| 1,5 Benutzungsstunden | Std. | 136,5 | 24,6 | 6,1 |
| Energieverluste | 23,3 | 4,85 | ||
| Gesamtenergieverbrauch | kWh/a | 221,1 | 55,3 | |
| Energieeinsparung: Licht + Heizung | 5,6 | |||
| - davon nur Licht | 166,4 | |||
| - davon nur Heizung | 172,0 | |||
| Energieverluste: | ||||
| - propagiert | % | 95 | 75 |
Die Betrachtung gilt für beheizte Räume und für einen Wirkungsgrad der Heizungsanlage von 86 %. Was bei Nutzung der mehr als gewöhnungsbedürftigen „Energiesparlampe“ an Elektroenergie eingespart wird, gibt der Verbraucher in der langen Heizperiode als Heizkosten wieder aus. Daran ändert auch die in der Sommerzeit oder in unbeheizten Räumen nur als Lichtquelle genutzte Glühlampe wenig. Hier und nur hier (im Anwendungsfall 11,1 % zeitanteilig) spricht eindeutig der niedrige Lichtwirkungsgrad gegen die Glühlampe.
Im vorstehenden Vergleich wurde nicht berücksichtigt, dass die Wärmeverluste der Kompaktleuchtstofflampe ein wesentlich geringeres Temperaturniveau haben.
Gegen die Energiesparlampe sprechen:
Die Hersteller von Kompaktleuchtstofflampen werden sich über die eingeleiteten Maßnahmen der EU freuen. Der Gesundheit der Verbraucher und der Umwelt zur Liebe muss dringlich geprüft werden, was ihr nützt, damit hinterher nicht das böse Erwachen kommt.
Entwicklungen auf dem Gebiet des LED-Lichtes scheinen eine bessere Alternative zu den „Energiesparlampen“ zu sein, obwohl der hohe Preis nicht sehr förderlich ist. Zurzeit ist das, von wem auch immer initiierte, „Glühlampenverbot“ der EU-Kommission ein Eingriff in die persönlichen Rechte und eine Bevormundung der Verbraucher. Durch euphorische Propagierungen von 80 % Energieeinsparungen und daraus hochgerechnete geringere CO2-Emissionen werden dem Verbraucher Werte vermittelt, die keiner kritischen Prüfung standhalten.
Das EU-Verbot für die Herstellung und den Vertrieb von Glühlampen sollte solange ausgesetzt werden, bis eine echte Alternative zur Glühlampe gefunden ist.
Wenn das Umweltbundesamt mir oder besser den millionenfach betroffenen Verbrauchern nachweist, dass die 44 (?) Mitglieder der EU-Kommission, die für das Glühlampenverbot gestimmt haben, kompromisslos ihre im privaten Wohnbereich genutzten Glühlampen gegen Energiesparlampen (KLL) ausgetauscht haben, bin ich von der Wahrhaftigkeit der Bemühungen des Umweltbundesamtes und der zuständigen EU-Kommission überzeugt.
Als Ingenieur mit 46 Jahren Berufserfahrung, der weltweit viele energieintensive Elektroöfen untersucht und optimiert hat, kann ich die einseitige Betrachtungsweise nicht befürworten.
Parchim, 19.04.2011
Dipl.-Ing. Peter Kuhlow, Elektrowärme
Parchim
Quellen: Fachliteratur Lichttechnik, Internet-Seiten zur Lichttechnik, Pressemitteilungen, ARDtext, NDR FS MV (Nordmagazin 19.03.2011 19:30;
[1] 18.04.2011 20:15 „Gift aus Energiesparlampen belastet Raumluft“), MDR 18.04.2011 22:00
[1] ARDtext Nachrichten Di 19.04.2011: „Energiesparlampen geben Gase ab“
„Energiesparlampen geben beim Leuchten offenbar bedenkliche Gase ab. Tests im Auftrag des NDR-Verbrauchermagazins „Markt“ hätten ergeben, dass Lampen verschiedener Hersteller potenziell krebserregende Dämpfe freisetzen, teilte der NDR mit. Demnach wurden bei den Untersuchungen „deutlich messbare Mengen“ an Phenol festgestellt. Dieser Stoff stehe im Verdacht, Krebs zu erzeugen. Außerdem seien noch weitere giftige Stoffe entdeckt worden.
Das Umweltbundesamt widersprach dieser Einschätzung. Es gehen keine Gefährdungen von den Lampen aus.“