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Nach zwei Stunden war die Schrift durch einen Geschichtsreinigungstrupp im Auftrag der Staatskanzelei zwar rückstandslos entfernt. Bei einem Verhör wird der Künstler auf Anordnung des Leiters des Staatsschutzes erkennungsdienstlich behandelt: Fingerabdrücke, Verbrecherfoto, Wiegen, Messen etc.
Ein bayrisches Gericht befand: "Nach ständiger Rechtsprechung stellt auch das Beschmieren mit Farbe als nicht nur belanglose Veränderung der äußeren Erscheinung eine Sachbeschädigung dar. Vorliegend war die Aussehensveränderung des vom Angeschuldigten besprühten Denkmals belangreich ...". Die Freiheit spielt jedenfalls in Bayern eine geringere Rolle als das Sauberkeitsbedürfnis der Staatskanzlei. So erkannte das Gericht "Die objektiv vorliegende Sachbeschädigung ist auch nicht durch die Ausübung seines Grundrechtes auf Kunstfreiheit gerechtfertigt."
Gutachten von Kaspar König (Museum Ludwig Köln), von Prof. Wieland Schmied (Präsident der Bayrischen Akademie der Wissenschaften) und Prof. Willibald Sauerländer (ehem. Direktor des Zentralinstituts für Kunstgeschichte) stellen fest, dass es sich keineswegs um eine Beschädigung sondern um eine notwendige Ergänzung und Potenzierung des Denkmals handelt. Die Richterin scherte sich darum nicht, gab aber immerhin zu erkennen, dass sie erst durch die Aktion Kastners von der mutigen Tat Georg Elsers erfuhr.
Kastner wurde der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Er soll die Reinigungskosten, die Verfahrenskosten sowie eine Betrag von 500,- DM an eine Stiftung bezahlen. "Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 60,- DM bleibt vorbehalten."
Der Künstler verzichtet auf eine Berufung, da er sich nicht mit bayerischen Gerichten, die er in Kunstfragen für inkompetent hält, auf einen langwierigen und ebenso aussichtlosen Streit einlassen will.
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